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Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Nutzen Sie unser Kontaktformular, wir melden uns dann in Kürze bei Ihnen zurück.

Sprechzeiten

Nach Vereinbarung.

Kontakt­daten

Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
Dr. med. dent. Erika Schültz
Schillerstraße 3 / Ärztehaus
79576 Weil am Rhein

Telefon: +49 (0) 7621 72011

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Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
Dr. Erika Schültz

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN & PASSENDE ANTWORTEN

Benötige ich eine Überweisung vom Zahnarzt, um einen Termin zu vereinbaren?

Nein, eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können gerne eigenständig einen Termin in unserer kieferorthopädischen Fachpraxis vereinbaren.

Bis zu welchem Alter ist es sinnvoll, eine kieferorthopädische Behandlung durchzuführen?

Fehlstellungen der Zähne und/oder Kiefer können unabhängig vom Alter korrigiert werden, solange die Zahngesundheit und der Zahnhalteapparat intakt sind, d. h. keine schwerwiegenden Schäden an Zähnen und Kieferknochen sowie Kiefergelenken vorliegen.

Wie viel Zeit nimmt eine kieferorthopädische Behandlung in Anspruch?

Die Behandlungsdauer hängt von der Komplexität der Fehlstellungen der Zähne und/oder Kiefers ab und liegt somit zwischen 1 bis 4 Jahren. Gerne beraten wir Sie individuell und geben Ihnen genauere Informationen dazu.

Welche Pflege ist bei einer festsitzenden Zahnspange erforderlich?

Wenn Sie oder Ihr Kind eine festsitzende Zahnspange tragen, zeigen wir Ihnen grundsätzlich immer ganz genau, wie die Mundhygiene richtig durchführt wird.

Ist es erforderlich, gesunde Zähne während einer kieferorthopädischen Behandlung zu ziehen?

Wir versuchen, dies zu vermeiden. In unserer Praxis arbeiten wir nach dem Grundsatz der Non-Ex-Therapie. Das bedeutet, dass wir Ihre gesunden Zähne möglichst alle erhalten wollen, wenn dies dem anzustrebenden Endergebnis zuträglich und wünschenswert ist.

In welchem Alter ist eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich?

In unserer Praxis beginnen die meisten Behandlungen, wenn die Milchzähne im Seitenzahngebiet beginnen ausfallen. Normalerweise ist dies bei Mädchen ca. ab dem 9. Lebensjahr und bei Jungen ca. ab dem 10. Lebensjahr der Fall. Bei einem Erstberatungstermin oder bei der Wiedervorstellung nach genau abgesprochener Zeitspanne, erhalten Sie eine professionelle Einschätzung zur Gebissentwicklung Ihres Kindes. Es entstehen Ihnen als gesetzlich Versicherte keine Kosten. Grundsätzlich streben wir an, für Ihr Kind das bestmögliche Ergebnis in kürzester Zeit zu erzielen.

In bestimmten Fällen sind sogenannte Frühbehandlungen bereits ab dem 6. Lebensjahr notwendig und/oder empfehlenswert. Das Ziel dabei ist, eine normale Zahn- und Kieferentwicklung zu ermöglichen und somit den Platz für den Durchbruch der bleibenden Zähne zu schaffen.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Wenn bei Kindern und Jugendlichen vor dem 18. Lebensjahr eine deutliche Fehlstellung festgestellt wurde, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die grundlegende Versorgung. Hierfür bewertet die Ihre Kieferorthopädin das Gebiss anhand gesetzlich festgelegter Untersuchungskriterien und teilt damit in eine der verschiedenen definierten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) ein. Alle festgestellten KIG von 1 bis 2 sind demnach als Privatleistung möglich.
Alle Behandlungsformen, die den Komfort verbessern, die Mitarbeitspflicht verringern und/oder die Behandlungszeit verkürzen, müssen gemäß Sozialgesetz je nach Art der Leistung entweder als Mehrleistung zum Teil privat oder als andere Leistung/außervertragliche Leistung komplett privat bezahlt werden.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen müssen gemäß der Gesetzgebung ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Somit sind im Bereich der modernsten Therapiemöglichkeiten und Materialien keine Kassenleistung, da sie nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind.

Kieferorthopäde in Basel und Umgebung gesucht! Kann ich auch als Schweizer Patient zu Ihnen kommen?

Ja, selbstverständlich. Wir behandeln gerne auch Menschen aus der Region Basel oder anderen Teilen der Schweiz. Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei uns. Hierfür können sie die Online-Terminanfrage nutzen.

Was kann ich tun, wenn meine Zahnspange Schmerzen verursacht?

Wenn Sie Ihre Zahnspange erhalten, beraten wir Sie auch zum Umgang mit solchen Themen. Bitte wenden Sie sich bei Schmerzen immer direkt an uns, im Falle von Praxisurlaub o. ä. an den zahnärztlichen Notdienst unter +49 (0) 761 120 120 00. Als Soforthilfemaßnahme ist es meistens sehr hilfreich, etwas von dem mitgegebenen kieferorthopädischen Schutzwachs auf die störende Stelle wie vorher gezeigt anzubringen und über Nacht zu belassen. Somit kann die Schleimhaut sich erholen und die Schmerzen lassen in der Regel nach.

Was kann ich tun, wenn ein Draht meiner Zahnspange sich gelöst hat?

Oft hilft ein leichtes Schieben, sodass Sie keine Schmerzen haben und Verletzungen vermeiden. Kontaktieren Sie uns dann direkt und vereinbaren Sie einen Termin.

Was tun, wenn ein Bracket von meiner Zahnspange abgefallen ist?

Kontaktieren Sie Ihre Praxis für Kieferorthopädie Dr. Schültz und vereinbaren Sie einen Termin zur Reparatur des Brackets.

Wie kann ich Zahnfleischreizungen durch meine Zahnspange verhindern?

Eine gute Mundhygiene und regelmäßiges Spülen mit einer milden Mundspülung können dazu beitragen, Zahnfleischreizungen vorzubeugen.

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